Aufgaben Datenbank

05.03.04.20 (Mitte) Leiter Betriebsmittelbau

Laufende Nr
214
SYS_1
05
SYS_2
05.03
SYS_3
05.03.04
SYS_4
05.03.04.20
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Betriebsmittelfertigung
ERAAA
Leiter Betriebsmittelbau
Tarifgebiet
Mitte
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
E 9
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Einplanen der Aufträge

Fertigungsaufträge, Zeichnungen, Arbeitspläne, Prinzipskizzen und Muster auf Vollständigkeit prüfen. Realisierung unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte planen. Erforderliche Details abklären und ergänzen. Fertigung unter Berücksichtigung der Auftrags- und Terminsituation sowie der vorhandenen Kapazitäten.

Überwachen der Auftragsabwicklung

Für termingerechte Anfertigung oder Änderung sowie sachgerechte Arbeitsausführung und Behandlung der Betriebsmittel sorgen. Auf häufig kurzfristige Terminveränderungen reagieren. Verbesserungen und Änderungen veranlassen. Kompletten Fertigungsablauf bis zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit veranlassen und überwachen. Über Wartung und Reparaturumfang eingesetzter Betriebsmittel entscheiden sowie den Aufwand der erforderlichen Kapazitäten kalkulieren.

Einführen neuer Bearbeitungsverfahren im Betriebsmittelbau

Die Erprobung neuer Bearbeitungsmethoden bzw. Fertigungstechnologien veranlassen und steuern. Ergebnisse beurteilen, Vorschläge zur Verbesserung ausarbeiten und ggf. einführen bzw. die Fertigung bei der Einführung unterstützen. Meßverfahren anpassen ggf. neue Meßmittel beschaffen.

Planen und Überwachen der Kosten

Bestellungen für Werkzeuge und Hilfsstoffe sowie allgemeine Werkstatteinrichtungen veranlassen. Kosten planen, steuern und überwachen.

Mitarbeiter führen

Mitarbeiter nach Qualifikation und Eignung einsetzten. Personalgespräche führen, Ziele vereinbaren. Arbeitsausführung und Arbeitsergebnisse nach Qualität und Quantität sicherstellen. Informationsfluss sicherstellen. Kostenbewusstes Handeln und Verbesserungsprozesse fördern. Verbesserungen anregen, Kostenziele überwachen. Einhaltung gesetzlicher, tarifliche und betriebliche Regelungen sicherstellen. Umweltbewusstes Verhalten fördern. Mitarbeiter auswählen, beurteilen und betreuen. Qualifikations-, Fördermaßnahmen und Entgeltanpassungen vorschlagen.

BBG

Ausbildung und Erfahrungen:

Es ist eine abgeschlossene Ausbildung als Industriemeister/in und eine spezielle Weiterbildung z.B. zum techn. Betriebswirt erforderlich. Die Realisierung von Betriebsmitteln unter wirtschaftlichen Aspekten sowie deren termin-/qualitäts-/funktionsgerechte Bereitstellung erfordern eine langjährige Erfahrung.