05.03.04.20 (Mitte) Leiter Betriebsmittelbau
- Laufende Nr
- 214
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.04
- SYS_4
- 05.03.04.20
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Betriebsmittelfertigung
- ERAAA
- Leiter Betriebsmittelbau
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 9
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Einplanen der Aufträge
Fertigungsaufträge, Zeichnungen, Arbeitspläne, Prinzipskizzen und Muster auf Vollständigkeit prüfen. Realisierung unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte planen. Erforderliche Details abklären und ergänzen. Fertigung unter Berücksichtigung der Auftrags- und Terminsituation sowie der vorhandenen Kapazitäten.
Überwachen der Auftragsabwicklung
Für termingerechte Anfertigung oder Änderung sowie sachgerechte Arbeitsausführung und Behandlung der Betriebsmittel sorgen. Auf häufig kurzfristige Terminveränderungen reagieren. Verbesserungen und Änderungen veranlassen. Kompletten Fertigungsablauf bis zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit veranlassen und überwachen. Über Wartung und Reparaturumfang eingesetzter Betriebsmittel entscheiden sowie den Aufwand der erforderlichen Kapazitäten kalkulieren.
Einführen neuer Bearbeitungsverfahren im Betriebsmittelbau
Die Erprobung neuer Bearbeitungsmethoden bzw. Fertigungstechnologien veranlassen und steuern. Ergebnisse beurteilen, Vorschläge zur Verbesserung ausarbeiten und ggf. einführen bzw. die Fertigung bei der Einführung unterstützen. Meßverfahren anpassen ggf. neue Meßmittel beschaffen.
Planen und Überwachen der Kosten
Bestellungen für Werkzeuge und Hilfsstoffe sowie allgemeine Werkstatteinrichtungen veranlassen. Kosten planen, steuern und überwachen.
Mitarbeiter führen
Mitarbeiter nach Qualifikation und Eignung einsetzten. Personalgespräche führen, Ziele vereinbaren. Arbeitsausführung und Arbeitsergebnisse nach Qualität und Quantität sicherstellen. Informationsfluss sicherstellen. Kostenbewusstes Handeln und Verbesserungsprozesse fördern. Verbesserungen anregen, Kostenziele überwachen. Einhaltung gesetzlicher, tarifliche und betriebliche Regelungen sicherstellen. Umweltbewusstes Verhalten fördern. Mitarbeiter auswählen, beurteilen und betreuen. Qualifikations-, Fördermaßnahmen und Entgeltanpassungen vorschlagen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Es ist eine abgeschlossene Ausbildung als Industriemeister/in und eine spezielle Weiterbildung z.B. zum techn. Betriebswirt erforderlich. Die Realisierung von Betriebsmitteln unter wirtschaftlichen Aspekten sowie deren termin-/qualitäts-/funktionsgerechte Bereitstellung erfordern eine langjährige Erfahrung.